Sie machen in unserer Region Ferien und die Tabletten für Ihren Hund sind Ihnen ausgegangen? Sie leben in Ostholstein und möchten „nur“ rasch ein Anti-Flohmittel für Ihre Katze abholen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Aber: Wenn wir Ihr Tier nicht kennen und es nicht in unserer Klinik vorgestellt wurde, dürfen wir das nicht ohne Einschränkungen tun. Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung und das Arzneimittelgesetz verbieten uns das. Und das gilt auch, wenn ein Arzneimittel rezeptfrei ist.
Wir dürfen Arzneimittel nur abgeben, wenn ihr Tier bereits Patient bei uns ist und Sie im Laufe des vergangenen Jahres mit dem Patienten bei uns waren. Natürlich bekommen Sie Ihr Medikament oder Arzneimittel auch dann, wenn Sie noch nicht bei uns waren – nachdem Sie mit Ihrem Liebling in unserer Sprechstunde waren.
Die Abgabe von Arzneimitteln darf nur in Zusammenhang mit einer tierärztlichen Behandlung erfolgen. Wir müssen sicher wissen, was dem Patienten fehlt, bevor wir etwas verordnen.
Vielleicht stoßen diese Bestimmungen auf Ihr Unverständnis. Sie möchten ja nur ein Anti-Floh-Mittel, denn ihre Katze ist gar nicht „krank“. Was aber, wenn Ihre Katze in Wirklichkeit Milben hat? Bestimmt ist das Auge ihres Hundes nur gereizt, weil er sich im Sand gewälzt hat. Da reicht doch… Das mag sein. Was aber, wenn eine ernsthafte bakterielle Entzündung die Ursache für die Schwellung und Rötung ist? In beiden Fällen hätte man das Tier falsch behandelt und ihm wäre nicht kompetent geholfen worden. Nicht zuletzt deshalb raten wir dringend davon ab, einfach ein Arzneimittel in einer Apotheke zu kaufen.
Uns ist es wichtig, dass Ihrem Liebling geholfen wird. Wir sind gerne für Sie da.