Erfahrungen & Bewertungen zu Tierklinik Neustädter Bucht AGB - Tierklinik Neustädter Bucht

Allgemeine Behandlungsbedingungen der Tierklinik Neustädter Bucht GmbH & Co.KG

Die nachstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen bilden die Grundlage Ihrer Beauftragung und damit unserer Zusammenarbeit. Sie können sie darüber hinaus auf der Internetpräsenz unserer Klinik jederzeit einsehen.

§ 1 Klinikbetrieb

Unsere Klinik hat für Sie Montag bis Freitag von 08:00 – 21:00 Uhr, samstags von 09:00 - 20:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen von 09:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Um eine telefonische Voranmeldung wird gebeten. Die Abholung Ihres Tieres aus der stationären Behandlung erfolgt nach Terminabsprache. Eine gesonderte Überprüfung der Legitimation des Abholers durch uns erfolgt nicht. Besuche der aufgenommenen Tiere während Ihres Aufenthaltes sind in der Regel nicht, in Ausnahmefällen nach Absprache, möglich. Informationen und Auskünfte werden nur über die jeweils behandelnden Tierärzte erteilt.

§ 2 Unsere Pflichten als Klinik

Die behandelnden Tierärzte und Mitarbeiter verpflichten sich Ihr Tier nach den anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst zu behandeln und während eines stationären Aufenthaltes tierwohlgerecht unterzubringen und zu versorgen. Den jeweiligen Behandlungsauftrag legen wir gemeinsam fest. Mit Ihrem Auftrag berechtigen Sie die behandelnden Tierärzte der Klinik nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, sämtliche aus tierärztlicher Sicht zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Untersuchungen (Diagnostik) und Behandlungsmaßnahmen auch ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung durchzuführen. Maßstab des pflichtgemäßen Ermessens sind sowohl die anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst als auch das Tierschutzgesetz und Ihr angenommener Wille auf bestmögliche Versorgung und Heilung des Tieres. Wir weisen darauf hin, dass wir im Einzelfall berechtigt sind, die Behandlung eines Tieres abzulehnen oder deren Fortführung abzubrechen, soweit uns die Fortführung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen im Hinblick auf eigene Risiken nicht zumutbar ist.

§ 3 Ihre Pflichten als Kunde

Sie verpflichteten sich mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular, sämtliche Kosten für die beauftragten und die ggf. aus tierärztlicher Sicht notwendigen (§ 2) Untersuchungen und Behandlungen sowie die Kosten des Futters und der Pflege bei stationärem Aufenthalt zu übernehmen. Sie versichern hierzu wirtschaftlich in der Lage zu sein. Die erstmalige Auftragserteilung gilt auch für die folgenden Behandlungsaufträge. Sie haben uns bei der Behandlung und Aufnahme Ihres Tieres unaufgefordert über verhaltensbedingte Besonderheiten und Untugenden und, insbesondere solche die im Rahmen der bevorstehenden Behandlung oder stationären Aufnahme besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern könnten, zu informieren. Ihre Informationspflicht erstreckt sich auch auf Ihnen bekannte (tierseuchenrechtlich relevante) Infektionserkrankungen Ihres Tieres oder des Tierbestandes insgesamt. Nach Beendigung des stationären Aufenthalts ist das Tier auf unsere Mitteilung unmittelbar abzuholen, bis zum Zeitpunkt der Abholung fallen Unterkunftskosten an.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) in der jeweils gültigen Fassung. Soweit die GOT Leistungen unserer Klinik nicht erfasst, erfolgt die Abrechnung nach entsprechenden gleichwertigen Gebührensätzen §8 GOT. Die Abrechnung der Untersuchungen, Behandlungen, vergebener Medikamente und stationärer Aufenthalte erfolgt jeweils im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung / Vergabe. Bitte beachten Sie: Behandlungen im Notdienst werden mit dem 2 bis 4-fachen Satz und einer Notdienstgebühr (GOT § 2) in Höhe von 50 EUR netto pro Tier berechnet.

§ 5 Haftung

Wir als Klinik haften Ihnen uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter beruhen. Während der Behandlung oder des stationären Aufenthaltes Ihres Tieres werden die Haftungsgrundsätze der §§ 833, 834 BGB nicht berührt. Sie haften als Halter des Tieres im Rahmen dieser Regelungen für Schäden, die durch das Tier im Rahmen seines Aufenthaltes entstehen. Abweichendes gilt nur insoweit, als der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Klinik und ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Tieraufsicht entstanden ist.

§ 6 Tierärztliche Hausapotheke

Die tierärztliche Hausapotheke unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG). Unverbrauchte Arzneimittel nehmen wir nach Abschluss der Behandlung auf Ihren Wunsch gerne wieder entgegen und führen sie einer schadlosen Vernichtung zu. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir vor dem Hintergrund der zu gewährleistenden Sicherheit im Arzneimittelverkehr nicht berechtigt sind, die zurückgegebenen Arzneimittel durch Abgabe an andere Tierhalter weiter zu verwenden. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Erstattung für Arzneimittelrückgaben erfolgen.

§ 7 Informationspflichten

Unsere Informationspflicht nach DL-Info Verordnung und DGSVO erfüllen wir auf unserer Homepage.

 
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Tierklinik Neustädter Bucht GmbH & Co KG
Wagrienring 27 - 31
23730 Sierksdorf
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